[Derzeit ist eine Vorabversion des neuen Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung freigeschaltet. Sie können sich ab sofort online anmelden. Der reguläre Betrieb des Online-Dienstes startet am 16.10.2024.]
Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Eine alleinige Wohnung heißt, Sie nutzen nur eine Wohnung in Deutschland. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung online erledigen oder vor Ort im Bürgeramt.
Online-Anmeldung
1. Prüfen Sie die Voraussetzungen
- Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder sind EU-Bürger/in und Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.
- Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine eID-Karte, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN.
- Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert.
- Anmeldung als Familie: Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere meldet eine erwachsene Person den oder die Partner/in mit an. Ob eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht, ist dabei unerheblich. Minderjährige Kinder werden ebenfalls mitangemeldet. Erwachsene können sich aber auch unabhängig voneinander in der gemeinsamen Wohnung anmelden.
2. Erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben, oder melden Sie sich bei Ihrem BundID-Konto an. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit.
3. Geben Sie Ihre Daten zur neuen Wohnung ein und laden Sie, falls Sie zur Miete wohnen, die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden hoch.
4. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail.
5. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
6. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherten Adressdaten.
7. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Adresse zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Adresse auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie von einem anderen Ort in Deutschland nach Berlin gezogen sind und einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.
Anmeldung vor Ort im Bürgeramt
1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung. Die Adressdaten auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden direkt vor Ort aktualisiert.
Voraussetzungen
- Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen.
- Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
Ausnahmen:
- Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Berlin aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Sollten Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Berlin aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Wenn Sie als Wehrdienstleistende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r, Zivildienstleistende/r, Polizist/in, Bundeswehrsoldat/in (nur bis zu 12 Monate) oder andere/r Angehörige/r des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Bei Umzug eines minderjährigen Kindes: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Für die Online-Anmeldung: Mindestalter 18 Jahre
- Für die Online-Anmeldung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Sie sind EU-Bürger/in
- Für die Online-Anmeldung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
- Für die Online-Anmeldung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN. Die Online-Anmeldung ist mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht möglich.
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die App "AusweisApp".
- Für die Online-Anmeldung als Familie: Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet
- Für die Anmeldung vor Ort: Mindestalter 16 Jahre
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
- Für die Anmeldung vor Ort: Terminvereinbarung
- Für die Anmeldung vor Ort bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Stellen Sie den Antrag online oder mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt.
See AlsoMaking appointments - Berlin.de - Identitätsnachweis
- Für die Online-Anmeldung: Halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder die gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Für die Anmeldung vor Ort: gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.
- Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
- Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
- Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
- Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
(Die Anmeldung ist nur vor Ort möglich.)
- Bei zusammenlebenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht: Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten
- Bei der Online-Anmeldung als Familie: Klicken Sie im Online-Dienst die "Bestätigung der Berechtigung" an.
- Bei der Anmeldung vor Ort: Wenn die Eltern zusammenleben, beide das Sorgerecht haben und nur ein Elternteil zur Anmeldung vorspricht, dann muss bitte eine formlose Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.
- Bei getrenntlebenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht: Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" und Identitätsnachweis
(Die Anmeldung ist nur vor Ort möglich.)
- Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.
- Bitte zusätzlich den Pass oder Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten mitbringen.
- Bei mehreren Wohnungen: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
(Die Anmeldung ist nur vor Ort möglich.)
- Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen und Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden.
- Für die Anmeldung vor Ort: Personenstandsurkunden
- Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen. Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht / Einverständniserklärung
- Bei der Online-Anmeldung als Familie: Klicken Sie im Online-Dienst die "Bestätigung der Berechtigung" an. Andere Personen als Ihre Familienmitglieder können Sie im Online-Dienst nicht in Vertretung anmelden.
- Für die Anmeldung vor Ort: Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
Formulare
- Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Bei mehreren Wohnungen: Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung
- Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters) (Muster)
- Wohnungsgeberbestätigung für Ukrainer/innen: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF
- Bei getrenntlebenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Abs. 1 und 3 - An- und Abmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Abs. 4 - Mehrere Wohnungen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 23a Abs. 2 und 3 - Elektronische Anmeldung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Abs. 1 - Datenerhebung, Meldebestätigung
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 27 - Ausnahmen von der Meldepflicht
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Die elektronische Wohnsitzanmeldung (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Bundesmeldegesetz (Bundesinnenministerium)
- Weiterführende Hinweise zu Anmeldungen/Widerspruchsrechte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
Flüchtlingsbürgeramt
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.
Für Sie zuständig
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